Die staatliche Prüfung zum Steuerfachwirt
Die Berufsbezeichnung Steuerfachwirt tragen alle Absolventen, die vor einer Steuerberaterkammer erfolgreich die Fachwirt Prüfung abgelegt haben. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Hier erfahren Sie, welche Prüfungsfragen Sie erwarten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie sich am besten vorbereiten.
Voraussetzungen zur Prüfung vor einer Steuerberaterkammer
Zugelassen zur Steuerfachwirt Prüfung werden all diejenigen, die mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellter und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle oder
- Abgeschlossene gleichwertige wirtschaftliche oder verwaltende Berufsausbildung und mindestens 5 Jahre Berufspraxis, davon mindestens 3 Jahre in einem der oben genannten Unternehmen oder
- Mindestens 8 Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 5 Jahre in einem der oben genannten Unternehmen
Prüfungsinhalte und Organisation der Prüfung zum Steuerfachwirt
Die Prüfungsfragen der Steuerfachwirt Prüfung werden seit 2008 bundesweit inhaltsgleich gestellt. Es ist nicht entscheidend, ob Sie sich für die Prüfung im Fernlehrgang von zu Hause, im Wochenendlehrgang in Rostock oder im Vollzeitstudium in Bad Herrenalb vorbereitet haben. Am Tag der Prüfung müssen alle Anwärter auf den Titel Steuerfachwirt dieselben Fragen beantworten.
Zur Anmeldung erforderlich sind ein Nachweis, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen sowie eine Bescheinigung über einen Vorbereitungslehrgang, den Ihnen der jeweilige Anbieter am Kursende ausstellt. Außerdem muss ein Anmeldeformular bei der zuständigen Kammer ausgefüllt werden (hier ein Beispiel eines Anmeldeformulars, Steuerberaterkammer München).
Einige Steuerberaterkammern stellen die Prüfungsfragen zum Steuerfachwirt vergangener Termine als PDF-Dokument zum Download auf ihrer Homepage bereit, so auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Außerdem werden in diversen Klausurenvorbereitungskursen konkrete Klausurfragen bearbeitet und im Anschluss besprochen.
Die Prüfung zum Steuerfachwirt besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Meist findet die schriftliche Prüfung Anfang Dezember und die mündliche Prüfung im Frühjahr des Folgejahres statt.
Folgende Inhalte sind prüfungsrelevant:
- Allgemeine Steuergesetze (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
- Einzelsteuergesetze (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer)
- Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)
- Grundzüge der Betriebswirtschaft (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung)
- Grundzüge Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht sowie Steuerberatungsrechts
Die schriftliche Prüfung zum Steuerfachwirt
Die schriftliche Klausur besteht aus insgesamt 3 jeweils 4-stündigen Klausuren:
- Steuerrecht I (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
- Steuerrecht II (Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
- Rechnungswesen (Jahresabschlussanalyse, Buchführung und Gesellschaftsrecht)
Hier ein Auszug aus einer Prüfungsfrage der Klausur Steuerrecht I, die im Prüfungsjahr 2010/2011 gestellt wurde:
Hilfsmittel
Ein einfacher Taschenrechner sowie die Textausgaben des Steuer- und Wirtschaftsrechts sind bei der schriftlichen Prüfung zugelassen.
Die mündliche Prüfung zum Steuerfachwirt
Für die mündliche Prüfung ist eine Dauer von etwa 30 Minuten veranschlagt. Hier sollen die Anwärter zeigen, dass sie praxisorientiert, fächerübergreifend und eigenständig Fallbeispiele lösen können.
Eine Einzelprüfung aber auch eine Prüfung in kleinen Gruppen (bis zu 5 Personen) ist möglich. Manchmal ist ein kurzer Fachvortrag von etwa 5 Minuten vorgesehen. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung macht ein Viertel der Gesamtnote aus.
Wer beide Prüfungsteile erfolgreich abgelegt hat, kann auf seine Leistungen stolz sein. Der Titel "Steuerfachwirt", den die Steuerberaterkammern mit dem Zeugnis verleihen, genießt im Steuerwesen ein hohes Ansehen. Dies ist auch auf der Jobbörse des NWB-Verlags (Neue Wirtschafts-Briefe, Fachverlag für Steuer- und Wirtschaftsrecht), zu lesen:
Prüfungstermine
Die jeweils zuständige Steuerberaterkammer informiert über Anmeldefristen und Prüfungstermine in Ihrer Nähe. Allgemein gilt: