Wirtschaftsfachwirt Prüfung

Die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt ist der letzte Schritt zum erfolgreichen Abschluss. Wir zeigen, wie Sie die Prüfung sicher meistern und mit Bravour bestehen.

Die IHK-Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt

Die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt gehört zu den populärsten Ausbildungen mit Aufstiegsgarantie im kaufmännischen Bereich. Hier erhält der Absolvent eine wirtschaftsübergreifende Ausbildung, die ihn zum Allrounder für nahezu jedes Unternehmen macht. Im Folgenden finden sich Informationen zu den Voraussetzungen sowie den Lehrgangsinhalten.

IHK-Prüfungsvoraussetzungen

Nach seiner Ausbildung zum Wirtschaftsfachwirt wird der Absolvent zu einer Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK eingeladen. Die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt besteht aus insgesamt 2 Prüfungsteilen: die "Handlungsspezifische Qualifikation" und die "Wirtschaftsbezogene Qualifikation".Um zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikation" zugelassen zu werden, muss der Absolvent vorerst den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" erfolgreich abgelegt haben. An der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" darf der Absolvent teilnehmen, wenn er:

  • in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden und mindestens 3 Jahren dauernden Ausbildungsberuf eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung nachweisen kann (Fall 1)

oder

  • in einem sonstigen anerkannten und mindestens 3 Jahre dauernden Ausbildungsberuf eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung sowie eine anschließende, mindestens 1 Jahr dauernde, Berufspraxis nachweisen kann (Fall 2)

oder

  • in einem sonstigen Ausbildungsberuf eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung sowie eine mindestens 2 Jahre dauernde Berufspraxis nachweisen kann (Fall 3)

oder

  • eine mindestens 3 Jahre dauernde Berufspraxis nachweisen kann. (Fall 4)

Hat der Absolvent die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" abgeschlossen und liegt diese nicht mehr als fünf Jahre zurück und

kann er in Fall 1 eine Berufspraxis von mindestens 1 Jahr oder in den Fällen 2 bis 4 eine Berufspraxis von mindestens 2 Jahren nachweisen, so ist der Absolvent zur Teilprüfung"Handlungsspezifische Qualifikation" zugelassen.

Die Zulassungsbe­dingungen für die IHK-Prüfung lassen beim Wirtschaftsfachwirt weitaus mehr Spielraum zu, als bei bekannten sehr spezialisierten Fachwirten oder Fachkaufleuten. Sehr tiefgreifende, wirtschaftliche Vorkenntnisse werden nicht benötigt, da sämtliches Wissen für die IHK-Prüfung während der Weiterbildung vermittelt wird.

Prüfungsinhalte und Organisation der IHK-Prüfung

Hat der Absolvent die in der Prüfungsordnung näher benannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält er mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin eine Einladung per Briefpost.

Schwerpunkte der IHK-Prüfung

Die IHK-Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt ist in die bereits erwähnten Teilprüfungen "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" und "Handlungsspezifische Qualifikation" eingeteilt.

Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" beinhaltet die Qualifikationsbereiche:

  • Volks- und Betriebswirtschaft
    • Volkswirtschaftliche Grundlagen
    • Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
    • Existenzgründung und Unternehmensformen
    • Unternehmenszusammenschlüsse
  • Rechnungswesen
    • Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
    • Finanzbuchhaltung
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
    • Planungsrechnung
  • Recht und Steuern
    • Rechtliche Zusammenhänge
    • Steuerrechtliche Bestimmungen
  • Unternehmensführung
    • Betriebsorganisation
    • Personalführung
    • Personalentwicklung

Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" besteht aus den folgenden Qualifikationsbereichen:

  • Situationsaufgabe 1
    • Betriebliches Management
    • Führung und Zusammenarbeit
    • Marketing
  • Situationsaufgabe 2
    • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
    • Logistik
    • Vertrieb

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

Mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" erhält der Absolvent eine schriftliche Einladung. Diese Einladung enthält neben einem Ablaufplan Angaben zum Prüfungsort sowie eine Auflistung der Hilfsmittel, die zur Prüfung zugelassen sind.

Etwa 6 bis 8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhält der Absolvent eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Diesem Bescheid liegt bei Bedarf eine Einladung zu einer 15-minütigen mündlichen Ergänzungsprüfung bei sowie Angaben zum Datum, zur Uhrzeit und zum Prüfungsort.

Handlungsspezifische Qualifikation

Auch für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" erhält der Absolvent mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungsbeginn eine Einladung per Briefpost, einen Ablaufplan sowie eine Auflistung der zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel und Angaben zum Prüfungsort. Etwa 6 bis 8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung wird dem Absolventen eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung zugestellt.

Hat der Absolvent sowohl den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" als auch den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" erfolgreich absolviert, kann er ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation ablegen. Diesem Fachgespräch geht eine maximal 30-minütige Vorbereitungszeit voran. Das Fachgespräch besteht zudem aus einer ebenfalls maximal 30-minutigen Einzelprüfung. Diesem folgt ein vorläufiges Prüfungsergebnis für dieses spezielle Gespräch. Anschließend erhält der Absolvent einen Bescheid über die schriftlichen sowie die mündlichen Ergebnisse seiner Prüfungen.

Hat der Absolvent seine Prüfung erfolgreich abgeschlossen, so werden ihm seine Prüfungszeugnisse per Briefpost zugesendet. Sollte jedoch eine Teilprüfung nicht bestanden worden sein, so kann der Absolvent diese bis zu 2-mal wiederholen. Dies bedarf allerdings einer erneuten Anmeldung zur Teilprüfung.

Was benötigt man für die Prüfung?

Um sich zur Prüfung anzumelden, muss der Prüfling die Voraussetzung zur IHK-Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt erfüllen und auch belegen können. Deshalb sind Zeugnisse voruzulegen, die die geforderten Ausbildungsabschlüsse und die Berufserfahrung nachweisen. Die Berufspraxis muss vornehmlich aus den Tätigkeitsbereichen eines "Geprüften Wirtschaftsfachwirts" bestehen.

Der Absolvent ist verpflichtet, sich auf Verlangen gegenüber dem Prüfungsausschuss auszuweisen. Deshalb ist das Mitführen eines Lichtbildausweises anzuraten. Auch eventuell vorhandene Befreiungsanträge sind mitzubringen.

Für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" ist eine Gebühr von 250 Euro zu entrichten, für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" eine Gebühr von 350 Euro.

IHK-Prüfungstermine

Prüfungstermine werden je nach Bedarf durch die IHK festgelegt. Diese sind in der Regel durch die betroffenen Fortbildungseinrichtungen abzustimmen.

Die Prüfungstermine werden rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor der Prüfung, unter Angabe einer Anmeldefrist schriftlich durch die IHK mitgeteilt. Die IHK ist befugt, Anmeldungen, die nach der Anmeldefrist eintreffen, abzulehnen.