Rechtsfachwirt Prüfung

Prüfungsvorbereitung und Prüfungstipps, damit Sie sicher durch die Prüfung kommen und keine Überraschungen erleben. Hier finden Sie auch alle Infos zu Terminen und dem Ablauf der Prüfung.

Die Rechtsanwaltskammer-Prüfung zum Rechtsfachwirt

Die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt schließt mit einer Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer ab – der letzte Meilenstein auf dem Weg zum staatlich anerkannten Abschluss. Alle Infos rund um die Prüfungsvoraussetzungen und den Ablauf der Prüfung erfahren Sie hier.

Die Prüfung des Rechtsfachwirts wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Zulassungsvoraussetzungen für die schriftliche Prüfung:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter, Notarfachangestellter, Patentanwaltsfachangestellter (oder die entsprechende Gehilfenprüfungen) sowie mindestens 2 Jahre Berufspraxis in einem Anwaltsbüro oder
  • mindestens 6 Jahre Berufspraxis in einem Anwaltsbüro

Für die anschließende mündliche Prüfung wird der erfolgreiche Abschluss der schriftlichen Prüfung vorausgesetzt. Diese darf jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Tipp: Können Sie durch Zeugnisse oder andere Dokumente nachweisen, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, können Sie auch ohne die oben genannten Voraussetzungen in Ausnahmefällen zugelassen werden. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Prüfungsinhalte und Organisation der Prüfung vor der Rechtanwaltskammer

Wenn Sie Ihre Weiterbildung zum Rechtsfachwirt erfolgreich beendet haben, erhalten Sie in der Regel ein Zeugnis oder eine Bescheinigung über Ihre Leistungen. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die schriftliche Anmeldung zur Prüfung vor der RAK.  Das Anmeldeformular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen RAK oder bei Ihrem Weiterbildungsanbieter.

Neben dem Zeugnis Ihrer Weiterbildung benötigen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Angabe zu Ihrer Person sowie der schriftliche Werdegang
  • Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung in  Kopie
  • Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühr (ca. 300 Euro je nach RAK)
  • Falls nötig, eine Erklärung, ob Sie bereits an einer Prüfung zum Geprüften Rechtfachwirt teilgenommen haben

Für die Anmeldung der Prüfung gilt eine feste Frist, die ca. 3 Monate vor Beginn der Prüfungen endet. Informieren Sie sich also frühzeitig bei Ihrer zuständigen RAK.

Hinweis: Manche Weiterbildungsanbieter übernehmen für Ihre Absolventen die Anmeldung für die Prüfung.

Über die Zulassung und die Termine der einzelnen Prüfungen werden Sie schriftlich informiert.

Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung deckt die 4 Handlungsbereiche des Rechtsfachwirts ab:

  • Büroorganisation und Verwaltung: 
    Der Prüfungsteilnehmer muss zeigen, dass er ein Anwaltsbüro im nichtanwaltlichen Bereich eigenverantwortlich und betriebswirtschaftlich orientiert führen kann.
  • Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung:
    In diesem Handlungsbereich geht es darum, Praxisziele, Organisations- und Kooperationsformen einschätzen und berücksichtigen zu können. Wie Sie das Zusammenspiel zwischen Mandanten und Mitarbeitern im Griff haben, ist ebenso Prüfungsthema.
  • Mandatsbetreuung im Kosten-,Gebühren- und Prozessrecht:
    Hier wird geprüft,  wie gut Sie das Gebührenrecht kennen, Gebühren festlegen und erstatten sowie die Regelungen des Prozessrechts anwenden können.
  • Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht:
    Sie müssen zeigen, dass Sie titulierte Forderungen in jeglicher Hinsicht durchsetzen, die entsprechenden Anträge stellen sowie die zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse einordnen und dazugehörige einfache Rechtsfragen richtig beurteilen können.

Sie haben für alle schriftlichen Prüfungen 2 bis maximal 4 Zeitstunden Bearbeitungszeit zur Verfügung.

Für die Prüfung dürfen Sie Hilfsmittel nutzen:

  • Textsammlung "Schönfelder, Deutsche Gesetze" nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand
  • Beck - Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
  • Beck - Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2 oder
  • Beck - Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht oder
  • Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung oder
  • NWB - Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
  • Kalender 2011, 2012
  • nicht programmierbarer Taschenrechner

Achtung: Kommentierte Ausgaben sind nicht erlaubt. Informieren Sie sich über die genaue Auflage der Gesetztestexte bei Ihrer RAK.

Die mündliche Prüfung

Im mündlichen Teil der Prüfung müssen Sie in einem praxisorientierten Gespräch beweisen, dass Sie

  • Sachverhalte systematisch analysieren, bearbeiten und darstellen sowie
  • Gespräche situationsbezogen vorbereiten und durchführen können.

Für das Situationsgespräch dürfen Sie aus 2 Themen auswählen und das Gespräch im Anschluss 20 Minuten lang vorbereiten. Die eigentliche Prüfung dauert rund 30 Minuten, wobei Sie zunächst Ihr Thema präsentieren und anschließen mit Ihren Prüfern diskutieren.

Und so wird bewertet: Sie haben die Prüfung zum Rechtsfachwirt bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsteilen mindestens die Note "ausreichend" erzielt haben. Falls Sie durchfallen sollten, haben Sie noch 2 weitere Versuche, den Abschluss doch noch zu erreichen. Sollten bis zu 2 Prüfungsfächer mit "mangelhaft" bewertet werden, während die übrigen Fächer mit mindestens "ausreichend" bestanden wurden, haben Sie in einer mündlichen Ergänzungsprüfung von etwa 20 Minuten Gelegenheit, Ihre Prüfer von Ihrem Können zu überzeugen.

Tipp zur Prüfung vor der RAK:

  • Viele private Einrichtungen bieten spezielle, auf die Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer zugeschnittene Vorbereitungskurse an. Eine Übersicht zu solchen Kursen bieten die örtlichen Rechtsanwaltskammern.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine zum Rechtsfachwirt richten sich nach den örtlichen Rechtsanwaltskammern und finden dort nach Bedarf, meist 1 Mal pro Jahr statt. In der Regel richten sich die RAK nach den Abläufen der jeweiligen örtlichen Bildungsanbieter. Die Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden frühzeitig auf der Website der RAK bekannt gegeben.