Finanzierungsmöglichkeiten für eine Fachwirt-Weiterbildung
Für eine Weiterbildung zum Fachwirt können Sie auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen.
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Meister-BAföG
Die Ausbildung zum Fachwirt ist eine der Meisterprüfung gleichgestellte Aufstiegsfortbildung, auch Zweitfortbildungen werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert. Anträge nimmt das Amt für Ausbildungsförderung entgegen. Die Kosten für Lehrgang, Prüfung und Unterhalt werden als Zuschuss plus Darlehen übernommen. Bei berufsbegleitender Weiterbildung lassen sich Fördergelder noch bis Lehrgangsende beantragen.
Seit 2006 sind 30, 5 Prozent der Fördersumme rückzahlungsfrei. Darlehensanteile sind bis sechs Jahre nach Maßnahmenantritt zinslos, können gestundet oder erlassen werden. Jeder Existenzgründer mit bestandener Abschlussprüfung, der nach drei Jahren Unternehmensführung wenigstens zwei Mitarbeiter für mindestens vier Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt, zahlt lediglich 34 Prozent zurück.
Bildungsgutscheine
Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die Gutscheine können auf bestimmte Maßnahmen, Bildungsabschlüsse sowie im Zeitraum und regional begrenzt werden. Ist die Weiterbildung für die Weiterbildungsförderung nach §85 SGB II zugelassen, werden die Kosten für die Weiterbildung zu 100% übernommen.
Zuständig für die Förderung und das Einlösen der Gutscheine sind Bildungszentren für Wirtschaft und Handwerk. Arbeitsberater von Arbeitsagentur oder Job-Center prüfen mittels ausführlicher Beratung, ob die Maßnahme für den angehenden Fachwirt sinnvoll ist.
Förderung für Soldaten: Das Soldatenversorgungsgesetz
Zeitsoldaten, die während des Dienstes oder im Anschluss ihren Fachwirt machen, profitieren vom Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Auch Grundwehrdienstleistende kommen bei frühzeitigem Antrag beim Berufsförderungsdienst in den Genuss dieser Fördermittel.
Rehabilitationsförderung
Für den Fall, dass der erlernte Beruf krankheitsbedingt nicht länger ausgeübt werden kann, können die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wie BfA oder LVA oder auch die Berufsgenossenschaften Förderleistungen für eine Weiterbildung übernehmen.
Mittel aus der Begabtenförderung
Begabtenförderung ist an Voraussetzungen geknüpft: Ein Alter von höchstens 25 Jahren, eine Gesellenprüfung mit wenigstens 87 Punkten bzw. eine vergleichbare Ausbildung mit einem Abschluss von 1,9 sind zwingend. Auch Sieger Praktischer Leistungswettbewerbe (PLW) sind zugelassen. Alle Bewerber durchlaufen ein separates Auswahlverfahren.
Innerhalb von maximal drei Jahren werden dem angehenden Fachwirt bis zu 5.100 Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Der Eigenanteil beträgt 20 Prozent bzw. höchstens 180 Euro pro Förderungsjahr. Die Handwerkskammern sind für Auswahl und Beratung der Geförderten verantwortlich, führen die Programme durch und zahlen die Förderbeträge aus.
Der Bildungskredit
Seit 2001 vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zinsgünstige Kredite, um so Ausbildungen, die nicht unter das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fallen, abzusichern und zu beschleunigen. Davon ist auch eine Weiterbildung zum Fachwirt betroffen. Die Einkommenssituation des Antragstellers ist ohne Belang. Auf einen Bildungskredit besteht kein Rechtsanspruch. Kreditanträge werden an das Bundesverwaltungsamt gerichtet. Dieses prüft das Vorliegen der nötigen Voraussetzungen. Bei positivem Bewilligungsbescheid kommt eine Bürgschaft des Bundes sowie ein Vertrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinzu.
Die KfW ist für Ratenauszahlung und Rückzahlungsabwicklung zuständig. Weiteres zum KfW-Bildungskredit lässt sich auf den Seiten des Rechercheportals Monetos nachlesen.
Der Bildungsscheck
Wer berufstätig ist, muss bei der Weiterbildung zum Fachwirt nur die Hälfte der üblichen Kosten tragen:
Beschäftigte in Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten profitieren in einigen Bundesländern von einer Kostenübernahme bis 500 Euro durch das jeweilige Bundesland. Voraussetzung ist ebenfalls, dass Sie seit 2 Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Oft übernimmt der Arbeitgeber die andere Hälfte der Weiterbildungskosten.
Neben den bereits genannten Fördertöpfen, die sich zwecks Weiterbildung zum Fachwirt nutzen lassen, sollte unbedingt an die steuerliche Absetzbarkeit gedacht werden: 2002 entschied der Bundesfinanzhof, dass Kosten für berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen voll als Werbungskosten abgesetzt werden können. Einen Überblick über die verschiedenen Studienkredite gibt auch die Seite studienkredite.de.
Fernstudienanbieter von Fachwirt Weiterbildungen
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