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Alten- und Krankenpfleger können diese Weiterbildung nutzen, um beruflich aufzusteigen und sogar die Leitung von Einrichtungen zur Alten- und Krankenpflege zu übernehmen.

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Was ist ein Fachwirt für Alten- und Krankenpflege?

Ein Fachwirt für Alten- und Krankenpflege ist zuständig für die Leitung von Einrichtungen zur Alten- und Krankenpflege. In Betrieben, die über Teilbereiche der Alten- und Krankenpflege verfügen, können Sie mit der Weiterbildung den jeweiligen Teilbereich leiten. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Verwaltung und Organisation sowie das Management und betriebswirtschaftliche Aspekte.

Die Weiterbildung richtet sich an Alten- und Krankenpfleger, die ihr Tätigkeitsfeld in den organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Bereich von Pflegeeinrichtungen verlagern möchten.

Aber auch Mitarbeitern der Verwaltung im Pflegebereich, die gerne in höherer Position arbeiten möchten, bietet die Fortbildung eine gute Grundlage für den beruflichen Aufstieg.

Dauer und Kosten

Wer sich in Teilzeit zum Fachwirt für Alten- und Krankenpflege fortbilden möchte, kann mit einer Ausbildungszeit von 14 bis 24 Monaten rechnen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die Weiterbildungsprüfung umfasst in der Regel eine Gesamtstundenzahl von etwa 600 Stunden.
Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme liegen zwischen 2500 und 4000 Euro. Der angehende Fachwirt Alten- und Krankenpflege kann dabei auf verschiedene Förderungsmöglichkeiten zurückgreifen. Die Prüfungsgebühren bei der IHK betragen zurzeit 300 Euro.
Angeboten wird die Weiterbildung von verschiedenen Bildungseinrichtungen wie beispielsweise der TÜV-Akademie.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung

Generell sollten Sie für die Weiterbildung zum Fachwirt für Alten- und Krankenpflege Interesse an verwaltend-organisatorischen und theoretisch-abstrakten Tätigkeiten haben. Darüber hinaus müssen Sie für die Zulassung zur Prüfung bei der IHK eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen, verwaltenden oder einschlägigen pflegerischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis mit verwaltender Tätigkeit in der Pflegewirtschaft/Pflegepraxis

oder

  • ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium mit erfolgreichem Abschluss in Verbindung mit mindestens zweijähriger Berufspraxis im entsprechenden Bereich

oder

  • mindestens sechs Jahre Berufspraxis im Bereich Pflege / Pflegewirtschaft mit Tätigkeiten im Verwaltungsbereich

Sie können ebenfalls zugelassen werden, wenn Sie durch Zeugnisse o.ä. nachweisen können, dass Sie über nötige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Dabei können auch im Ausland erworbene Qualifikationen Berücksichtigung finden.

Inhalte der Weiterbildung

Der Unterricht ist aufgeteilt in grundlegende und vertiefende Qualifikationen.
Grundlegende Qualifikationen sind:

  • Unternehmensführung und Betriebsorganisation
  • Steuern, Finanzierung, Jahresabschlüsse
  • Leistungs- und Kostenrechnung

Vertiefende Qualifikationen sind:

  • Qualitätsmanagement-System für Einrichtungen im Pflegebereich
  • Recht mit Schwerpunkt auf Alten- und Krankenpflege
  • Marketing und Märkte im Pflegebereich
  • Organisation der Abläufe in der Alten- und Krankenpflege inklusive Datenverarbeitung

Nach dem Abschluss

Die Weiterbildung zum Fachwirt bringt dem Absolventen vor allem den Zugewinn von Fähigkeiten im betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Bereich. Alle Aspekte, die die Besetzung einer Führungsposition im Pflegebereich erfordert, sind Teil der Ausbildung und werden ausführlich vermittelt. Dazu gehören natürlich auch Kenntnisse in Recht, Marketing und Finanzen. Nach der Weiterbildung eröffnet sich dem Fachwirt also die Möglichkeit, in leitender Position in einem bestimmten Einsatzgebiet tätig zu sein. Er kann beispielsweise die Leitung von Altenpflege- oder Seniorenwohnheimen übernehmen. Auch ambulante Pflegedienste und Einrichtungen zur Kurzzeitpflege werden von Fachwirten geführt. Die Abteilungsleitung in einer Klinik kommt ebenfalls in Frage, z.B. in Abteilungen, die auf die Behandlung altersbedingter Erkrankungen spezialisiert sind (Geriatrie oder Gerontopsychiatrie).

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